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AutorenbildRüdiger Maria Müller

Herausforderungen bei der Integration von Anerkennungsverfahren in die AZAV-Maßnahmenkalkulation

Gebührenübernahmen bei der Anerkennung ausländischer Diplome von Mediziner*innen
Wer übernimmt die Gebühren im Anerkennungsverfahren?

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in unserer täglichen Arbeit begegnen wir immer wieder den Herausforderungen, die mit der Anerkennung ausländischer Diplome von Mediziner*innen einhergehen. Gerne würden wir viele der zusätzlichen Gebühren, die in einem Anerkennungsverfahren anfallen, in die Kalkulationen unserer AZAV-Maßnahmen integrieren. Doch leider stehen uns dabei einige Aspekte im Weg.

  1. Variierende Übersetzungskosten: Die Übersetzungskosten für Anerkennungsverfahren können stark variieren, abhängig davon, in welchem Land der Abschluss erworben wurde. Zum Beispiel müssen Kandidatinnen aus den ehemaligen GUS-Staaten neben dem regulären Diplom und Transkript der Noten möglicherweise auch einen Nachweis über die abgeschlossene Internatura vorlegen, der zusätzlich übersetzt werden muss. Ebenso müssen Kandidatinnen, die nach dem Diplom eine Namensänderung durch Heirat hatten, die Heiratsurkunde übersetzen lassen.

  2. Kostenintensive Gutachterverfahren: Einige Kandidatinnen möchten die Kenntnisprüfung vermeiden und das Gutachterverfahren nutzen, um die deutsche Approbation zu erhalten. Hierfür müssen sämtliche Studienunterlagen, besonders das umfangreiche Curriculum, übersetzt werden. Dies kann eine kostspielige Angelegenheit sein, jedoch haben die meisten Kandidatinnen damit keine Erfolgsgarantie. In den Richtlinien der AZAV ist klar geregelt, dass die öffentliche Hand dieses Sonderverfahren nicht finanzieren muss.

  3. Fachsprachenprüfungen und Kenntnisprüfungen: Bei Kandidat*innen aus sogenannten Drittstaaten (nicht-EU) werden Fachsprachenprüfungen und Kenntnisprüfungen von den Kammern abgenommen. Die Gebühren hierfür variieren je nach Kammer und können erheblich sein. Zum Beispiel liegen die Gebühren für Fachsprachprüfungen C1 Medizin zwischen €350 und €650, abhängig von der zuständigen Kammer.

Aufgrund dieser Faktoren ist es uns leider nicht möglich, derartige Gebühren in die AZAV-Maßnahmenkalkulationen einzubeziehen, da sie extern festgelegt sind und sich jederzeit ändern können. Das bedeutet, dass Medziner im Anerkennungsverfahren selbst einen Weg für die Finanzierung dieser Kosten finden müssen.

Wir hoffen, dass diese Einblicke Ihnen die Komplexität der Situation verdeutlichen. Für weitere Informationen oder ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder online zur Verfügung.



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