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AutorenbildRüdiger Maria Müller

Anerkennungsverfahren: Zermürbendes Warten für ukrainische Ärzte

Gerne verweisen wir auf den Beitrag des SWR. Er deckt sich mit unseren Erfahrungen. Haben auch Sie Fragen zu Ihrem Anerkennungsverfahren? Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir beraten auch auf ukrainisch.


Lesia Haydich, ukrainische Ärztin und Anerkennungs- und Qualifizierungeberaterin für ukrainische Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten
Lesia Haydich, ukrainische Ärztin und brmi-Akademie-Anerkennungs- und Qualifizierungeberaterin für ukrainische Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten





Sie sind zum Teil schon seit Jahren in Deutschland und dürfen trotzdem noch nicht arbeiten: Viele ukrainische Ärztinnen und Ärzte warten immer noch auf die Anerkennung ihrer Approbation. Dabei ist der Bedarf groß. Hier weiterlesen: https://www.tagesschau.de/inland/aerzte-ukraine-anerkennung-100.html




Lesen Sie hier Lesia Haydichs Kommentar zum Beitrag der Tagesschau: Herausforderungen und Perspektiven für die Anerkennung ukrainischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland  


Als Ukrainerin und Fachkraft im Gesundheitswesen erkenne ich die Vielschichtigkeit dieses Themas. Die langwierigen Anerkennungsverfahren stellen eine erhebliche Belastung dar – emotional und finanziell. Besonders problematisch ist der Verlust praktischer Erfahrung, der oft übersehen wird: Viele Fachkräfte warten jahrelang auf die Bearbeitung ihrer Unterlagen, wodurch wertvolle berufliche Kompetenzen verloren gehen. 


Ein weiterer negativer Effekt ist, dass hochqualifizierte Mediziner aufgrund der bürokratischen Hürden Deutschland den Rücken kehren, in andere deutschsprachige Länder ziehen oder, wenn möglich, in die Ukraine zurückkehren. Damit verliert das deutsche Gesundheitssystem dringend benötigtes Fachpersonal. 


Vorschläge zur Verbesserung aus meiner Sicht: 

Ärzt*innen mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung und bestandener Fachsprachprüfung sollten unmittelbar nach der Fachsprachprüfung eine Berufserlaubnis erhalten, um ohne Verzögerung arbeiten zu können. Während ihrer Tätigkeit könnten sie parallel auf die Approbation warten, sofern sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung stellen können. 

Falls die erforderlichen Unterlagen aufgrund des Krieges nicht verfügbar sind, sollte nach zwei Jahren Berufserlaubnis die Zulassung zur Kenntnisprüfung ermöglicht werden. Diese Prüfung muss die berufliche Erfahrung und Fachkompetenz der Ärztinnen berücksichtigen – vergleichbar mit Kolleginnen und nicht wie bei Studierenden. 


Darüber hinaus sollten Kliniken, Praxen und Krankenhäuser stärker darüber informiert werden, dass Ärzt*innen mit Berufserlaubnis vollwertige Teammitglieder sind. Der oft genannte Einwand, dass sie „nicht approbiert“ seien und daher nicht eingestellt werden könnten, muss ausgeräumt werden. 


Eine beschleunigte Integration ukrainischer Ärzt*innen würde nicht nur die persönliche Situation der Betroffenen verbessern, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des deutschen Gesundheitssystems leisten. 

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