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Webinar

Approbation in Deutschland

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 

vielen Dank für Ihre Teilnahme an unserem kostenlosen Live-Webinar zum Thema Approbation in Deutschland. 

Im Webinar haben wir die wichtigsten Schritte des Anerkennungsverfahrens für akademische Heilberufe in Deutschland besprochen. Im Mittelpunkt standen das Verfahren für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischem Abschluss. 

1. Anerkennungsverfahren und Approbation 

Der erste Schritt ist immer der Antrag bei der zuständigen Approbationsbehörde. Entscheidend ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern das Land, in dem der Berufsabschluss erworben wurde. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten prüft die Behörde, ob die Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Wenn keine Gleichwertigkeit festgestellt wird, führt der Weg in der Regel über die Fachsprachenprüfung (FSP) und anschließend über die Kenntnisprüfung (KP) zur Approbation. 

Nach erfolgreicher FSP und KP kann die Approbation erteilt werden. Erst mit der Approbation ist eine unbeschränkte ärztliche, zahnärztliche oder pharmazeutische Tätigkeit in Deutschland möglich. 

2. Fachsprachenprüfung (FSP) und Kenntnisprüfung (KP)

Für Drittstaatsabschlüsse ist die FSP in der Regel verpflichtend. Sie prüft, ob die berufsspezifischen Deutschkenntnisse für die Tätigkeit im deutschen Gesundheitswesen ausreichen. 

Die KP dient dazu festzustellen, ob die fachlichen Kenntnisse dem deutschen Ausbildungsniveau entsprechen. Sie ist insbesondere dann relevant, wenn die Gleichwertigkeit des Abschlusses nicht festgestellt wurde. 

Für EU-Abschlüsse wurde im Webinar erläutert, dass in der Regel keine KP erforderlich ist, sondern vor allem die FSP relevant bleibt. Auch hier muss jedoch ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. 

3. Unterstützung durch die brmi Akademie 

Die brmi Akademie unterstützt Teilnehmende durch verschiedene Angebote: 

  1. FSP-Kurs mit 13 Wochen Dauer 

  1. KP-Kurs mit 14 Wochen Dauer, inklusive fachlichem Repetitorium und Prüfungssimulationen 

  1. Gelenkte Hospitation mit 11 Wochen Dauer 

  1. Abnahme der FSP für EU-Kandidatinnen und EU-Kandidaten 

  1. Sprachpatenschaften zur sozialen Integration 

  1. Gruppenstunden zur Unterstützung bei Antragstellung und Verfahrensfragen 

 

Die Kurse sind Vollzeitkurse. Der Unterricht findet in der Regel vormittags von 9:00 bis 13:15 Uhr statt. Zusätzlich bearbeiten die Teilnehmenden nachmittags passende Aufgaben auf der E Learning Plattform. Die Finanzierung kann privat erfolgen oder über einen Bildungsgutschein beantragt werden. 

4. Probleme mit Approbationsbehörden 

Ein weiterer Schwerpunkt des Webinars war der Umgang mit langen Bearbeitungszeiten bei Approbationsbehörden. Wenn ein Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis gestellt wurde und über längere Zeit keine Bearbeitung erfolgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Untätigkeitsklage geprüft werden. 

Wichtig ist dabei: Eine Untätigkeitsklage bedeutet nicht automatisch, dass die Approbation oder Berufserlaubnis erteilt wird. Ziel ist zunächst, dass die Behörde die Akte bearbeitet und eine Entscheidung trifft. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Antrag, mitsamt der verlangten Dokumente, der Behörde vollständig vorliegt und seit Antragstellung in der Regel mehr als drei Monate vergangen sind. Im Webinar wurde außerdem eine zusätzliche Fristsetzung von zwei Wochen vor Klageerhebung erläutert. 

Unser Kooperationspartner, Der Marburger Bund, kann insbesondere Ärztinnen und Ärzte in solchen Fällen beraten und rechtlich unterstützen. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Sie können sich vertrauensvoll an den Marburger Bund wenden: Landesverband Hessen | Marburger Bund Hessen. Ebenso können Sie sich jederzeit an die brmi-Akademie wenden:  Kostenlose Qualifizierungsanfrage | brmi-akademie.de 

5. Fehlende Internatur und KROK 3 

Besonders ausführlich wurde die Situation von Personen besprochen, die in der Ukraine oder in vergleichbaren Ausbildungssystemen Medizin studiert haben, aber keine Internatur oder kein KROK 3 abgeschlossen haben. 

Nach den im Webinar dargestellten Informationen betrachten die deutschen Approbationsbehörden das Studium in diesen Fällen als noch „nicht vollständig abgeschlossen“. Das kann dazu führen, dass Sie als Antragstellende*r zwar eine Eingangsbestätigung erhalten und damit die FSP ablegen können, das Anerkennungsverfahren jedoch nicht weitergeführt oder eine Berufserlaubnis nicht erteilt wird. 

Für internationale Studierende aus der Ukraine wurde erläutert, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen, mit der Genehmigung der ukrainischen Stellen, die Internatur außerhalb der Ukraine, zum Beispiel in Deutschland, absolvieren können. Anschließend muss die absolvierte Internatur entsprechend bestätigt und anerkannt werden. KROK 3 bleibt nach aktueller Darstellung der Behörden weiterhin ein zentraler Bestandteil des vollständigen Studienabschlusses. 

Im Webinar wurde darauf hingewiesen, dass die brmi-Akademie diese Einschätzung der Behörden fachlich nicht teilt. Daher hat die brmi-Akademie Gespräche mit den zuständigen deutschen und ukrainischen Behörden aufgenommen und erwartet deren Stellungnahmen dazu. Bisherige Korrespondenz hat ergeben, dass die Internatura und die KROK 3 zum „postgradualen Studium“ gezählt werden. Das bestätigt unsere bisherige Auffassung. Sobald wir die entsprechenden Bestätigungen der Ukraine schriftlich vorzuliegen haben, werden wir gemeinsam mit unseren Juristen Klagen erheben, um Präzedenzurteile zu erhalten. Das wird dann auch den vielen anderen Mediziner*innen helfen, die in ähnlicher Lage sind. 

6. Berufserlaubnis 

Die Berufserlaubnis – möglich für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie für Zahnärztinnen und Zahnärzte – kann eine vorübergehende Möglichkeit sein, in seinem Bereich tätig zu werden, ersetzt aber nicht die Approbation. Sie ist zeitlich und fachlich begrenzt. Im Webinar wurde klargestellt, dass eine Berufserlaubnis regelmäßig nur dann realistisch ist, wenn der Anerkennungsantrag grundsätzlich angenommen wird und die Ausbildung als abgeschlossen bewertet werden kann. 

7. Beratung und Kontakt 

Da viele Fragen vom Einzelfall abhängen, können individuelle Fälle nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidend sind unter anderem: 

  1. Studienland 

  2. Berufsabschluss 

  3. vorhandene Sprachzertifikate 

  4. Stand des Anerkennungsverfahrens 

  5. bisherige Bescheide der Behörde 

  6. fehlende Unterlagen 

  7. Bundesland der zuständigen Approbationsbehörde 

 

Für eine individuelle Beratung können Sie sich an die brmi Akademie wenden: 

brmi Akademie für Heilberufe gGmbH 
Lindleystraße 15 
60314 Frankfurt am Main 

Telefon: +49 69 4800 7690 12 
WhatsApp: +49 177 470 88 27

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