

Anmeldung zur FSP (C1) März 2026
Fachsprachenprüfung C1 für EU-Heilberufler mit Ausbildung außerhalb D/A/CH
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Service Description
LEISTUNGSÜBERBLICK FSP Zielgruppe sind Mediziner, Zahnmediziner und Apotheker mit einer abgeschlossenen Ausbildung außerhalb des deutschsprachigen Raums (nur aus EU-Ländern) Das Ziel ist der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse – gemäß der Vorgaben und der Erwerb des Zertifikats über Fachsprachenkenntnisse auf dem Sprachniveau C1. Bestandteile -Die Prüfung entspricht den Vorgaben der 87. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und erfüllt die Richtlinien der Bundeskammern und wird vom Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLfGP) anerkannt. -Die Fachsprachenprüfung „Deutsch C1“ besteht aus drei Teilen. Hier finden Sie den Ablauf der Prüfung. -Das Prüfungsteam besteht aus erfahrenen Sprachprüfern und Fachkollegen.
Cancellation Policy
Rücktritt und Nichtteilnahme: Der Rücktritt ist schriftlich per E Mail zu erklären. Bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor der Prüfung ist die volle Prüfungsgebühr zu zahlen. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme mit ärztlichem Attest wird die gezahlte Gebühr für den nächsten Termin gutgeschrieben. Eine Verwaltungsgebühr von 175 Euro wird einbehalten. Erscheinen Sie ohne Attest nicht zur Prüfung, gilt diese als nicht bestanden. Die volle Prüfungsgebühr bleibt fällig. Ergebnis und Zertifikat: Das Ergebnis liegt drei bis vier Wochen nach dem Prüfungstermin vor. Eine Expressausstellung des Zertifikats ab einer Woche nach dem Termin ist möglich. Die Zustelloption wählen Sie beim Checkout. Prüfungsordnung und Erklärung: Mit der verbindlichen Anmeldung erkennen Sie die Prüfungsordnung der brmi Akademie für Heilberufe gGmbH an. Sie bestätigen, dass Ihre Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Sie haben die Bedingungen, die AGB und die Prüfungsordnung auf https://www.brmi-akademie.de/pruefungsordnung gelesen und akzeptiert. Wunschtermin: Sie buchen einen Wunschtermin aus dem Kurskalender. Wir bemühen uns, diesen zu berücksichtigen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie zeitnah den verbindlichen Termin, Uhrzeit und Prüfungsort. Anerkennung des Fachsprachenzertifikats: Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der 87 Gesundheitsministerkonferenz 2014. Das Zertifikat wird vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege sowie unter anderem in Brandenburg, Hamburg, Saarland und Schleswig Holstein anerkannt. In anderen Bundesländern entscheidet die jeweils zuständige Behörde. Eine Anerkennung außerhalb Hessens kann nicht garantiert werden. Frühere Anerkennungen begründen keinen Anspruch. Maßgeblich sind die geltenden landesrechtlichen Regelungen und die Einzelfallentscheidung der Behörde. Die Anerkennung ist vor Anmeldung eigenständig beim zuständigen Landesprüfungsamt zu klären. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit den notwendigen Informationen.
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