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Beratung in der FSP und im Apothekenalltag: Worin sich Selbstmedikation und ärztlich verordnete Arzneimittel unterscheiden

vor 4 Stunden
5 Min. Lesezeit

Wer in einer deutschen Apotheke arbeitet, berät. Das gilt für das Rezept, das ein Kunde über den Tisch reicht, ebenso wie für die Frage nach „etwas gegen Halsschmerzen". Beide Situationen verlangen ein unterschiedliches Vorgehen. Die Bundesapothekerkammer hat dafür zwei Leitlinien zur Qualitätssicherung veröffentlicht: eine für die Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung und eine für die Selbstmedikation. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Beratung in beiden Fällen jeweils ausmacht, worin die Unterschiede liegen und warum dieses Wissen für Ihren Berufseinstieg in Deutschland wichtig ist.



Eine Apothekerin in weißem Kittel durchsucht sorgfältig die Regale nach dem passenden Produkt für ihre Kunden.
Eine Apothekerin in weißem Kittel durchsucht sorgfältig die Regale nach dem passenden Produkt für ihre Kunden.

Was beide Leitlinien gemeinsam haben

Beide Leitlinien beruhen auf der gesetzlichen Pflicht zur Information und Beratung nach § 20 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Einige Grundsätze gelten in beiden Fällen:

  • Der Kunde wird aktiv eingebunden. Durch Nachfragen stellen Sie fest, ob weiterer Beratungsbedarf besteht.

  • Die Beratung ist vertraulich. Das gilt an allen Abgabestellen der Apotheke.

  • Auch bei Abgabe für eine andere Person müssen die Informationen angemessen weitergegeben werden.

  • Zuständig ist die Apothekerin oder der Apotheker. Anderes pharmazeutisches Personal kann die Beratung übernehmen, wenn die Apothekenleitung das festgelegt hat.

  • Die Abläufe sind Teil des Qualitätsmanagements der Apotheke und werden regelmäßig überprüft.

Beratung bei ärztlich verordneten Arzneimitteln: Erst prüfen, dann informieren

Bei einem Arzneimittel auf ärztliche Verordnung hat bereits jemand diagnostiziert und entschieden. Ihre Aufgabe beginnt deshalb mit einer Prüfung der Verordnung, und erst danach folgt die Information an den Kunden. Die Leitlinie gliedert den Ablauf in diese Schritte:

  1. Formale Prüfung: Stimmen Angaben zu Patient, Verordner, Krankenkasse und Arzneimittel (Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße, Dosierung)? Sind Ausstellungsdatum und Gültigkeit in Ordnung?

  2. Erst- oder Folgeverordnung? Davon hängt ab, wie ausführlich Sie informieren.

  3. Patientendaten berücksichtigen, zum Beispiel aus der elektronischen Patientenakte oder der Patientendatei der Apotheke.

  4. Inhaltliche Prüfung: Ist die Verordnung plausibel? Gibt es relevante Wechselwirkungen? Kommt eine generische Substitution in Frage, und ist das Arzneimittel lieferbar?

  5. Rücksprache bei Unklarheiten mit dem Patienten oder dem Verordner. Bleiben pharmazeutische Bedenken bestehen, geben Sie das Arzneimittel nicht ab.

  6. Information zum Arzneimittel, je nach Verordnungsart (siehe unten).

  7. Unterstützende Maßnahmen, zum Beispiel Aufkleber mit Anwendungshinweisen, Informationsmaterial oder Hilfsmittel wie ein Tablettenteiler.

  8. Abgabe: Sie fragen nach weiteren Fragen, nennen Kontaktmöglichkeiten wie die telefonische Beratung und verifizieren die Packung (securPharm).

  9. Pflege der Patientendatei und gegebenenfalls das Angebot weiterer pharmazeutischer Dienstleistungen, etwa einer erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation.

Besonders hilfreich ist die Unterscheidung bei der Information:

  • Bei einer Erstverordnung fragen Sie zuerst offen nach dem Vorwissen. Danach erläutern Sie Dosierung, Anwendungsart und Anwendungsdauer, erklären Wirkung und Nutzen, nennen relevante unerwünschte Wirkungen, soweit erforderlich, und sprechen Aufbewahrung und Entsorgung an.

  • Bei einer Folgeverordnung fragen Sie, ob die Anwendung gut klappt und welche Erfahrungen der Patient gemacht hat. Ergänzende Informationen richten sich nach seinem Bedarf.

Beratung in der Selbstmedikation: Zuerst die Entscheidung, dann das Präparat

In der Selbstmedikation fehlt der Arzt als Vorinstanz. Deshalb verschiebt sich der Schwerpunkt: Sie müssen erst klären, ob eine Selbstbehandlung überhaupt in Frage kommt. Das gilt sowohl für Kunden, die Beschwerden schildern, als auch für solche, die ein bestimmtes Präparat verlangen. Die Leitlinie sieht folgenden Ablauf vor:

  1. Anwender erfassen: Wer wendet das Arzneimittel an? Alter (zum Beispiel Säuglinge und Kleinkinder) und besondere Umstände (zum Beispiel Schwangerschaft oder Stillzeit) sind entscheidend.

  2. Eigendiagnose oder Präparatewunsch hinterfragen: Mit offenen Fragen klären Sie Beschwerden, Dauer, Häufigkeit, Begleitsymptome, aktuelle Medikation, andere Erkrankungen, eine bereits erfolgte ärztliche Abklärung und die bisherigen Erfahrungen mit dem Präparat.

  3. Grenzen der Selbstmedikation erkennen: Sie liegen zum Beispiel vor beim Alter des Patienten, bei unklaren Symptomen, bei Art, Dauer oder Häufigkeit der Beschwerden, bei anderen Erkrankungen, bei Verdacht auf Nebenwirkungen verordneter Arzneimittel, bei Verdacht auf Missbrauch oder bei Schwangerschaft und Stillzeit.

  4. Wirkstoff und Präparat beurteilen: Sie prüfen Wirksamkeit, Patientenmerkmale (Alter, Geschlecht, Allergien, Kontraindikationen), Wechselwirkungen, Nebenwirkungen, Inhaltsstoffe, Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße.

  5. Entscheiden: Entweder geben Sie eine angemessene Menge ab, bis ein Arztbesuch möglich ist, oder Sie geben das Arzneimittel nicht ab und empfehlen den Arzt.

  6. Informieren: Dosierung, Art und Dauer der Anwendung, Wirkung und Nutzen, häufige und relevante Nebenwirkungen, Warnhinweise, Grenzen der Selbstmedikation sowie Aufbewahrung und Entsorgung.

  7. Unterstützende Maßnahmen, Patientendatei, weitere Dienstleistungen und ein Gesprächsabschluss mit Rückfrage und Kontaktangebot, wie bei der Rezeptbelieferung (die Verifizierung über securPharm gegebenenfalls).

Der Vergleich im Überblick


Arzneimittel auf ärztliche Verordnung

Selbstmedikation

Ausgangslage

Diagnose und Therapieentscheidung liegen beim Arzt

Eigendiagnose oder Präparatewunsch des Kunden

Erster Schwerpunkt

Prüfung der Verordnung (formal und inhaltlich)

Prüfung, ob Selbstmedikation vertretbar ist

Mögliche Entscheidung

Rücksprache mit Verordner; bei Bedenken keine Abgabe

Abgabe einer angemessenen Menge oder Empfehlung des Arztbesuchs

Rolle der Apotheke

Verordnung absichern, Anwendung erklären

Beschwerden einordnen, Präparat beurteilen oder auswählen

Besonderheit der Information

Unterschied zwischen Erst- und Folgeverordnung

Grenzen der Selbstmedikation klar benennen

Typisches Risiko

Fehler in der Verordnung, Interaktionen, Anwendungsfehler

Fehlgebrauch, verschleppte Erkrankung, falsche Präparatewahl

Warum das für internationale Pharmazeutinnen und Pharmazeuten wichtig ist

Wenn Sie Ihre Approbation in Deutschland anstreben, wird von Ihnen nicht nur pharmazeutisches Fachwissen erwartet. Sie müssen es auch im Gespräch mit Kundinnen und Kunden anwenden können. Dafür sind zwei Dinge entscheidend:

  • Fachliche Sicherheit: Sie müssen Wirkstoffe, Indikationen, Kontraindikationen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen so gut kennen, dass Sie sie in jedem Beratungsgespräch abrufen können. Das ist die Grundlage für die Kenntnisprüfung.

  • Sprachliche Sicherheit: Sie müssen Rückfragen so formulieren, dass Kundinnen und Kunden sie verstehen, und Warnhinweise klar vermitteln. Genau darauf zielt auch die Fachsprachprüfung (FSP): Fachbegriffe erklären, Gespräche strukturieren und auf Rückfragen reagieren.

Die Leitlinien eignen sich deshalb auch als Übungsgrundlage. Spielen Sie ein Gespräch einmal als Rezeptbelieferung und einmal als Selbstmedikation durch. So erkennen Sie schnell, wo Ihnen noch Wörter, Formulierungen oder fachliche Details fehlen.


Ein Apotheker begutachtet sorgfältig ein Medikament im Verkaufsraum.
Ein Apotheker begutachtet sorgfältig ein Medikament im Verkaufsraum.

Beratung auf Deutsch: Was das für die Fachsprachprüfung (FSP) bedeutet

Die Beratung in der Apotheke ist ein Gespräch, und für internationale Pharmazeutinnen und Pharmazeuten ist es zugleich eine sprachliche Herausforderung. Sie müssen nicht nur wissen, was Sie fragen, sondern auch, wie Sie es in verständlichem Deutsch sagen. Die Inhalte der Fachsprachprüfung können sich je nach Bundesland unterscheiden. Die Fähigkeit, ein Kundengespräch klar zu strukturieren und fachlich korrekt in einfachen Worten zu führen, hilft Ihnen aber in jedem Fall.

Die folgenden Formulierungen orientieren sich an den Inhalten der Leitlinien und eignen sich zum Üben:

Gesprächsabsicht

Beispielformulierung

Vorwissen erfragen (Erstverordnung)

„Was wissen Sie schon über dieses Medikament?"

Erfahrungen erfragen (Folgeverordnung)

„Wie kommen Sie mit dem Medikament zurecht?"

Beschwerden erfragen (Selbstmedikation)

„Welche Beschwerden haben Sie, und seit wann?"

Weitere Medikation erfassen

„Nehmen Sie noch andere Medikamente ein?"

Anwender klären

„Für wen ist das Medikament gedacht?"

Anwendung erklären

„Nehmen Sie die Tabletten zweimal täglich nach dem Essen ein."

Grenzen der Selbstmedikation benennen

„Wenn sich Ihre Beschwerden in drei Tagen nicht bessern, gehen Sie bitte zum Arzt."

Gespräch abschließen

„Haben Sie noch Fragen? Sie können uns jederzeit anrufen."

Beachten Sie dabei zwei Dinge, die in der Prüfung wie im Berufsalltag zählen: Sprechen Sie in klaren Sätzen und ersetzen Sie Fachbegriffe durch Alltagssprache, wenn Sie mit Kundinnen und Kunden sprechen. Aus „unerwünschte Arzneimittelwirkung" wird dann „Nebenwirkung", aus „Kontraindikation" etwa „Gründe, warum Sie das Mittel nicht nehmen sollten". Mit Kolleginnen und Kollegen verwenden Sie dagegen die Fachsprache.

Gut vorbereitet in die Apotheke: Unsere Kurse für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten

An der brmi-Akademie für Heilberufe in Frankfurt bereiten wir Pharmazeutinnen und Pharmazeuten aus dem Ausland gezielt auf die Kenntnisprüfung und die Fachsprachprüfung vor. In unseren Kursen trainieren Sie die fachlichen Inhalte und üben realitätsnahe Beratungsgespräche – mit typischen Fragen, verständlichen Formulierungen und konkretem Feedback. So werden Sie sowohl fachlich als auch sprachlich sicher.


Quellen:

  • Bundesapothekerkammer: Leitlinie zur Qualitätssicherung – Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung (Stand der Revision: 07.11.2025). Zum Dokument

  • Bundesapothekerkammer: Leitlinie zur Qualitätssicherung – Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation (Stand der Revision: 07.11.2025). Zum Dokument


Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Inhalte der Leitlinien zusammen und ersetzt weder die Leitlinien noch die gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der Bundesapothekerkammer.

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