Verbindliche Anmeldung zur Fachsprachenprüfung
Die Fachsprachenprüfung C1 für akademische Heilberufler mit einer abgeschlossenen Ausbildung außerhalb des deutschsprachigen Raums (nur aus EU-Ländern).
Mit der verbindlichen Anmeldung akzeptieren Sie die unten angegebene Bedingungen!
LEISTUNGSÜBERBLICK
Zielgruppe
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Mediziner, Zahnmediziner und Apotheker mit einer abgeschlossenen Ausbildung außerhalb des deutschsprachigen Raums (nur aus EU-Ländern)
Ziel
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Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse – gemäß der Vorgaben
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Erwerb des Zertifikats über Fachsprachenkenntnisse auf dem Sprachniveau C1.
Bestandteile
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Die Prüfung entspricht den Vorgaben der 87. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und erfüllt die Richtlinien der Bundeskammern und wird vom Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLfGP) anerkannt.
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Die Fachsprachenprüfung „Deutsch C1“ besteht aus drei Teilen. Hier finden Sie den Ablauf der Prüfung.
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Das Prüfungsteam besteht aus erfahrenen Sprachprüfern und Fachkollegen.
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RÜCKTRITTBEDINGUNGEN
Der Rücktritt von der Prüfung erfolgt schriftlich per E-Mail an: beratung@brmi-akademie.de
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Prüfungstermin wird in jedem Fall 50% der Prüfungsgebühr fällig. Bei Rücktritt von weniger als 14 Tage vor der Prüfung wird die gesamte Prüfungsgebühr fällig. Bei Nichtteilnahme an der Prüfung aus Krankheitsgründen, nachzuweisen durch ein ärztliches Attest, wird die bereits gezahlte Prüfungsgebühr für den nächsten Prüfungstermin, unter Einbehalt einer Verwaltungsgebühr i.H.v. 175.- € gutgeschrieben.
Erscheinen Sie nicht zur Prüfung und es liegt kein ärztliches Attest vor, gilt die Prüfung als „nicht bestanden“; die gesamte Prüfungsgebühr ist weiterhin fällig.
ZUSTELLUNG DES ERGEBNISSES
Das ausgewertete Ergebnis liegt drei bis vier Wochen ab Prüfungstermin vor. Eine mögliche Expressausstellung eine Woche ab Prüfungstermin des Zertifikats ist möglich. Bitte wählen Sie Ihre Zustelloption beim Checkout.
PRÜFUNGSORDNUNG
Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Prüfungsordnung für die Fachsprachenprüfungen (FSP) der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH
ERKLÄRUNG
Ich versichere hiermit, dass meine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ich habe die o.a. Bedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Prüfungsordnung (PrüfO) gelesen (zu finden auf: www.brmi-akademie.de) gelesen, erkläre mich mit diesen einverstanden und melde mich verbindlich zur Prüfung an.
WUNSCHTERMINE FÜR DIE PRÜFUNG
Bitte beachten Sie: Sie können uns einen Wunschtermin nennen. Dazu schauen Sie bitte in unserem Kurskalender nach möglichen Terminen. Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Nach Zahlungseingang werden Ihnen der endgültige Termin, die Uhrzeit und der Ort der Prüfung zeitnahe mitgeteilt
ANERKENNUNG DES FACHSPRACHENZERTIFIKATS
In Hessen und in anderen Bundesländern
Unsere Prüfungen werden gemäß den Bestimmungen der 87. Gesundheitsministerkonferenz (GMK, 2014) abgehalten. Dementsprechend wird diese Prüfung vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) wie auch mehreren anderen Bundesländern, wie z. Bsp. Brandenburg, Hamburg (siehe Punkt 11), Saarland, Schleswig-Holstein, anerkannt. Sollten Sie die Anerkennung in einem anderen Bundesland als Hessen beantragen bzw. beantragt haben, gilt folgendes:
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung des von uns ausgestellten Fachsprachenzertifikats C1 ausschließlich in der Zuständigkeit der jeweils prüfenden bzw. approbationsrechtlichen Behörde Ihres Bundeslandes liegt. Wir können daher keine Garantie für die Anerkennung unseres Zertifikats außerhalb des Landes Hessen übernehmen. Auch wenn unser Zertifikat in vielen Bundesländern in der Vergangenheit anerkannt wurde und wir diesbezüglich positive Rückmeldungen erhalten haben, stellt dies keinen Rechtsanspruch auf zukünftige Anerkennung dar. Maßgeblich sind stets die aktuell gültigen landesrechtlichen Regelungen sowie die individuelle Entscheidung der zuständigen Behörde. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Anerkennung vor Ihrer Anmeldung eigenständig beim Landesprüfungsamt Ihres Bundeslandes zu klären. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit den notwendigen Informationen.




