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Folgende Dokumente sind bei den zuständigen Approbationsbehörden einzureichen:
 

  1. Geburts- oder Abstammungsurkunde

  2. bei abweichendem Namen: Nachweis der Namensänderung, etwa durch Heiratsurkunde

  3. Identitätsnachweis wie Personalausweis oder Reisepass

  4. lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer und chronologischer Form (Ausbildungsgänge und Erwerbstätigkeit, Nachweise beifügen)

  5. ärztliches Attest von einem deutschen oder in einem anderen EWR-Staat oder in der Schweiz praktizierenden Hausarzt:ärztin unterschrieben (Fachgebiet Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) und mit Praxis- bzw. Klinikstempel versehen

  6. Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands, in denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin länger als sechs Monate aufgehalten haben (nicht älter als 3 Monate)

  7. polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“

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