Folgende Dokumente sind bei den zuständigen Approbationsbehörden einzureichen:
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Geburts- oder Abstammungsurkunde
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bei abweichendem Namen: Nachweis der Namensänderung, etwa durch Heiratsurkunde
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Identitätsnachweis wie Personalausweis oder Reisepass
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lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer und chronologischer Form (Ausbildungsgänge und Erwerbstätigkeit, Nachweise beifügen)
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ärztliches Attest von einem deutschen oder in einem anderen EWR-Staat oder in der Schweiz praktizierenden Hausarzt:ärztin unterschrieben (Fachgebiet Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) und mit Praxis- bzw. Klinikstempel versehen
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Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands, in denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin länger als sechs Monate aufgehalten haben (nicht älter als 3 Monate)
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polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“