top of page
AutorenbildAtilla Vurgun

Approbationsantrag - wie geht das?

Aktualisiert: 5. Nov.



Antrag auf Approbation/Anerkennung – die wichtigsten Fragen & Antworten im Überblick

Antrag auf Approbation/Anerkennung – die wichtigsten Fragen & Antworten im Überblick gibt es hier von der brmi-Akademie !

Wo soll/muss ich meine Unterlagen abgeben?

Ihren Approbationsantrag (Approbation und Antrag auf Anerkennung) reichen Sie bei der für Ihren Bundesland zuständigen Landesbehörde ein.

In Hessen müssen Personen der akademischen Heilberufe (Apotheker*innen, Ärzt*innen, Zahnärzt*innen usw.) ihre Unterlagen beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) einreichen:

Personen der nicht-akademischen Heilberufe, sog. Gesundheitsfachberufe, (Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, med.-fachliche Assistent*in, zahnmed.-fachl. Assistentin, pharmazeut.-fachl. Assistent*in, Physiotherapeut*in usw.) reichen ihre Unterlagen beim Regierungspräsidium Darmstadt ein:

Für andere Bundesländer schauen Sie bitte hier nach:

Wie sollte ich meine Unterlagen abgeben?

In der Regel möchten die Behörden keine Besucher*innen vor Ort haben. Daher senden Sie bitte Ihre Unterlagen – am besten als Einschreiben mit Rückschein – postalisch der Behörde zu.

Vorsorglich sollten Sie von allen eingereichten Unterlagen eine „amtlich beglaubigte Kopie“ für sich machen und behalte. Falls mal etwas verloren gehen sollte, haben Sie somit einen beglaubigten Nachweis Ihrer Dokumente.

Ebenso sollten Sie eine Liste sämtlicher eingereichter Unterlagen erstellen und diese dem Antrag beilegen, mit der Aufforderung an die Behörde, diese Liste unterschrieben an Sie zurückzusenden.

Welche Unterlagen werden beim Antrag auf Approbation/Anerkennung der Heilberufe benötigt? Beim Einreichen Ihres Antrages auf Approbation (Anerkennung für Heilberufe) werden folgende Dokumente benötigt: im Original mit amtlicher deutscher Übersetzung:

  • Diplom (als Apothekerin/Apotheker, Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Krankenschwester/Krankenpfleger, Physiotherapeutin/Physiotherapeut, med. Assistentin/Assistent etc.)

  • Fächerliste mit Angabe der Einzelnoten (Transkript)

  • Ggf. Bescheinigung über den vollständigen Abschluss der Ausbildung (z.B. Internatur, Ordinatur, Residentur, Fachpraktische Ausbildung – nur in bestimmten Ländern erforderlich)

  • Ggf. Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat (Lizenz, etc. – nur in bestimmten Ländern erforderlich)

Persönliche Unterlagen, im Original:


  • Ärztliche Bescheinigung, ausgestellt von einer/m niedergelassenen Allgemeinmediziner/in (z. Bsp. von Ihrer Hausärztin bzw. von Ihrem Hausarzt)

  • Aktueller Lebenslauf, chronologisch (von Grundschule bis aktuell, vollständig ohne Lücken und persönlich unterschrieben)

  • Certificate of good standing, berufsständisches Führungszeugnis (vom Gesundheitsministerium oder Berufskammer Ihres Studienlandes)

  • Polizeiliches Führungszeugnis/Strafregisterauszug/criminal record aus dem Land des letzten (gewöhnlichen) Aufenthaltes vor der Einreise nach Deutschland (wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland kürzer als 2 Jahre ist).

  • Führungszeugnis für Behörden Typ „O“ (Einwohnermeldeamt)

  • aktuelle formlose Meldebescheinigung (Einwohnermeldeamt)

Persönliche Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopie:

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde/Namensänderungsurkunde, soweit sich der Familienname geändert hat

  • Personalausweis oder Reisepass oder Flüchtlingsausweis, Seite 1 mit den Personalien (und dem Foto)

  • B2 Zertifikat des Goethe-Instituts oder der telc GmbH

  • Fachsprachenzertifikat C1 (derzeit nur für die akademischen Heilberufe)

In jedem Bundesland kann die zuständige Behörde eine etwas abweichende Liste an geforderten Unterlagen haben, aber in der Regel sind es diese o.a. Dokumente, die benötigt werden. Bitte schauen Sie auf deren Webseite nach. Die zuständige Behörde finden Sie auch über:

Ich habe noch nicht alle geforderten Dokumente vollständig, kann ich mit den Unterlagen, die mir vorliegen, bereits einen Antrag auf Approbation/Anerkennung stellen?

Ja, sofern Sie mind. Ihr Diplom, Ihren vollständigen Lebenslauf, sowie ein B2-Zertifikat vorzuliegen haben, sollten Sie schon mal Ihren Antrag einreichen. Alle anderen Dokumente können/sollten Sie jederzeit nachreichen dürfen.

Warum soll ich mich mit meinem Antrag auf Approbation/Anerkennung beeilen?

Es gibt mehrere Gründe hierfür. Zunächst einmal: die Behörden sind „stark überlastet“. Es dauert recht lange, oftmals Monate, bis Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Dann fehlen möglicherweise noch Unterlagen, die Sie noch einholen und einreichen müssen. Das alles kann dauern. Daher ist es ratsam, recht früh den Antrag auf Approbation/Anerkennung zu stellen.

Sie benötigen die „Eingangsbestätigung“ der Behörde, damit Sie sich zur Fachsprachenprüfung (FSP) bei der zuständigen Kammer anmelden können.

Wer noch im Ausland sitzt und auf die Einreise nach Deutschland wartet, benötigt für das Visum den sog. „Defizitbescheid“ der zuständigen Behörde. Und das Konsulat bzw. die Botschaft benötigt wieder Zeit zur Bearbeitung Ihres Visum-Antrages.

Sofern Sie Unterstützung bei der Antragstellung bzw. der Durchführung des Anerkennungsverfahrens und des Visums benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Fachteam „Anerkennungs- & Qualifizierungsberatung“. Wir unterstützen Sie in dem gesamten Prozess und sorgen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Einreise nach Deutschland. Lassen Sie sich von unseren Experten zur Anerkennung, Qualifizierung und Visum beraten:

184 Ansichten1 Kommentar

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

1 Comment


ernest kojo
ernest kojo
Oct 25, 2023

Sehr geehrter Herr Vurgun,


vielen Dank für die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen im hessischen Anerkennungsverfahren.


Ich möchte jedoch fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, alle anderen Unterlagen außer dem Sprachzertifikat einzureichen und dieses nachzureichen? Das B2-Sprachzertifikat habe ich noch nicht, obwohl ich darauf hinarbeite.


Ich danke Ihnen.

Like
bottom of page